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bekanntmachungen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“


Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung hat am 04.11.2021 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit
bekannt gemacht.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Bad Emstal - Balhorn und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 17 liegenden Flurstücke 59/1, 60/2 und 60/3. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch Flächen die Wegeparzelle 108/1, im Osten durch die vorhandenen Bebauung, im Süden durch die Naumburger Straße/ L 3215 und im Westen durch die Wegeparzelle 99/3.

Die Lage des Plangebietes ist dem Kartenausschnitt (unmaßstäblich verkleinert) zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“ soll ein Teilbereich des seit dem 08.09.2000 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“ in seinen Festsetzungen geändert und geringfügig erweitert werden.

Die Flächen des Planbereichs sollen neu geordnet werden. Die Änderungsplanung betrifft die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 17 gelegenen Flurstücke 59/1, 60/3 und 60/2. Die südlichen Bereiche der Flurstücke 59/1 und 60/3 sind bereits als Mischgebiet ausgewiesen. Die bisher festgesetzte Mischgebietsfläche soll entsprechend dem zukünftigen Nutzungszweck als Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.

Zur Sicherung der Pferdehaltung soll darüber hinaus der nördlich angrenzende Bereich in die Planung einbezogen werden. Auf dem Flurstück 60/2 befindet sich eine renovierte Scheune (Hausnummer 32d), die für die Haltung von Pferden und den Reitsport hergerichtet wurde. Im südlichen Gebäudebereich wurde eine eingezäunte Paddock-Auslauffläche angelegt, die mit Paddockplatten befestigt und eingesandet ist. Die Flurstücke 59/1 und 60/3 werden als Pferdeweide genutzt.

Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Anlagen für die Pferdehaltung. Innerhalb der Fläche werden Anlagen für die Pferdehaltung sowie landwirtschaftlich genutzte Gebäude zugelassen. Die Errichtung von Wohngebäuden ist unzulässig.

Im mittleren Bereich der Flurstücke 59/1 und 60/3 plant der Grundstückseigentümer die Errichtung eines Wohnhauses. Der südliche Planbereich, der bislang als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt ist, wird als Allgemeines Wohngebiet gem. § 3 BauNVO neu festgesetzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand können innerhalb dieser Fläche jetzt bis zu fünf statt bisher drei Grundstücke zur Verfügung gestellt werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.

Der Entwurf einschließlich der Begründung liegt vom 02.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) in der Gemeindeverwaltung Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienstzeiten der Verwaltung zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag, Dienstag
08:30 - 12:00
13:00 -16:00
Mittwoch
08:30 - 12:00
Donnerstag
08:30 - 12:0013:00 - 18:00
Freitag
08:30 - 12:00

Zudem ist die Änderungsplanung einschließlich der Begründung auch online einsehbar.

Begründung mit textlichen Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“

Aktueller Bebauungsplan Nr.  27  „Westlicher Ortsrand Balhorn“

Hinweise:

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Emstal, (Gemeindeverwaltung), Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal (Raum 16 /1. OG - Bauamt) während der Dienstzeiten abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse gemeinde@bad-emstal.de gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Bad Emstal, den 01.11.2023

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Stefan Frankfurth
Bürgermeister