Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Emstal wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Bad Emstal - Balhorn und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 17 liegenden Flurstücke 59/1, 60/2 und 60/3. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch Flächen die Wegeparzelle 108/1, im Osten durch die vorhandenen Bebauung, im Süden durch die Naumburger Straße/ L 3215 und im Westen durch die Wegeparzelle 99/3.
Die Lage des Plangebietes ist dem Kartenausschnitt (unmaßstäblich verkleinert) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“ soll ein Teilbereich des seit dem 08.09.2000 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“ in seinen Festsetzungen geändert und geringfügig erweitert werden.
Die Flächen des Planbereichs sollen neu geordnet werden. Die Änderungsplanung betrifft die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 17 gelegenen Flurstücke 59/1, 60/3 und 60/2. Die südlichen Bereiche der Flurstücke 59/1 und 60/3 sind bereits als Mischgebiet ausgewiesen. Die bisher festgesetzte Mischgebietsfläche soll entsprechend dem zukünftigen Nutzungszweck als Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.
Zur Sicherung der Pferdehaltung soll darüber hinaus der nördlich angrenzende Bereich in die Planung einbezogen werden. Auf dem Flurstück 60/2 befindet sich eine renovierte Scheune (Hausnummer 32d), die für die Haltung von Pferden und den Reitsport hergerichtet wurde. Im südlichen Gebäudebereich wurde eine eingezäunte Paddock-Auslauffläche angelegt, die mit Paddockplatten befestigt und eingesandet ist. Die Flurstücke 59/1 und 60/3 werden als Pferdeweide genutzt.
Ziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Anlagen für die Pferdehaltung. Innerhalb der Fläche werden Anlagen für die Pferdehaltung sowie landwirtschaftlich genutzte Gebäude zugelassen. Die Errichtung von Wohngebäuden ist unzulässig.
Im mittleren Bereich der Flurstücke 59/1 und 60/3 plant der Grundstückseigentümer die Errichtung eines Wohnhauses. Der südliche Planbereich, der bislang als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt ist, wird als Allgemeines Wohngebiet gem. § 3 BauNVO neu festgesetzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand können innerhalb dieser Fläche jetzt bis zu fünf statt bisher drei Grundstücke zur Verfügung gestellt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Emstal hat in ihrer Sitzung am 27.06.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht kann in der Zeit vom 19.07.2024 bis einschließlich 20.08.2024 von jedermann im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bad Emstal www.bad–emstal.de, das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de. oder auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Montag | 08:30 - 11:00 | |
Dienstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:30 - 11:00 | |
Donnerstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 - 18:00 |
Freitag | 08:30 - 11:00 |
Zudem ist die Änderungsplanung einschließlich der Begründung auch online einsehbar.
Aktueller Bebauungsplan Nr. 27 „Westlicher Ortsrand Balhorn“
Begründung mit textlichen Festsetzungen
Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der vorliegenden Planung. Innerhalb der vorgenannten Frist können Stellungnahmen digital per Email an bauverwaltung@bad-emstal.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 As. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:
Schutzgut Klima: (RP Kassel - Dez. 27, Landkreis Kassel)
Schutzgut Pflanzen, Tiere: (Landkreis Kassel)
Schutzgut Wasser: (RP KS - Dez. 31.1)
Schutzgut Boden: (Landkreis Kassel)
Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen
Umweltbezogene Informationen
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
[1] Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
[2] Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten
[3] Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Änderung des Bebauungsplanes insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbericht
Es liegen vor:
[4] Umweltbericht zum Bebauungsplan
Der Umweltbericht enthält Informationen zu den folgenden Schutzgütern:
- Schutzgut Mensch
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Störwirkungen, gewerblicher Lärm, Verkehrslärm, Abfall.
- Schutzgut Tiere
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störungen, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Pflanzen
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Boden und Wasser
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Klima und Luft
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Kulturgüter
finden sich in [1]; [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
- Schutzgut Landschaftsbild
finden sich in [1], [4]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
Bad Emstal, den 17.07.2024
Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand
gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister