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bekanntmachungen

20. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Solarpark Vitos Merxhausen"


Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Das ca. 2,47 ha große Plangebiet umfasst am südwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Merxhausen einen Teilbereich des Flurstücks 21/2 der Flur 1, Gemarkung Merxhausen und untersteht eigentumsrechtlich vollumfänglich der Vitos. Im Südwesten wird das Plangebiet durch die Balhorner Straße (B 450) begrenzt. Im Norden ist der südöstliche Gebäudeteil der vorhandenen und noch nicht überplanten Klinik für forensische Psychiatrie (KFP) noch Teil des Plangebietes.

Die Abgrenzung der Flächennutzungsplan-Änderung ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist die Umwidmung der im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Fläche in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Psychiatrisches Krankenhaus, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur langfristigen Entwicklung des Klinikstandorts der Vitos Kurhessen gGmbH am südwestlichen Siedlungsrand von Merxhausen zu schaffen und damit auch kurzfristig dem Bedarf von nachhaltigen Energieformen am Standort der Liegenschaften im Rahmen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebaungsplans gerecht zu werden.

II. Veröffentlichung im Internet

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Emstal hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 beschlossen, den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Soplarpark Vitos Merxhausen" mit Begründung, Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

a)  Fachgutachten

Umweltbericht vom 01.03.2024 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Vegetation/Biotoptypen, Fauna, Natura 2000-Gebeite, Boden/Wasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch/Kultur- und Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von negativen Umweltauswirkungen.

b)  Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen

Hessen Mobil vom 01.12.2023 (Hinweis hinsichtlich der Entwässerung der befestigten Flächen sowie Hinweise zu entstehenden schädlichen Immissionen (Lärm und Luftverschmutzung))

Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss, Fachdienst Bauen und Umwelt – Wasser- und Bodenschutz vom 03.01.2023 (Hinweise zur Lagerung und Umgang von wassergefährdeten Stoffen, Hinweise zum Trinkwasserschutzgebieten und dessen Schutzgebietsverordnungen)

Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss, Fachdienst Bauen und Umwelt – Naturschutzbehörde vom 03.01.2023  (Hinweise und Anregungen zur Erhaltung angrenzender Biotopen, Hinweise zum Kompensationsdefizit)

Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss, Fachdienst Bauen und Umwelt – Landwirtschaft vom 03.01.2023 (Hinweise und Bedenken zur Einschätzung des landwirtschaftlich genutzen Bodens)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 27.11.2023 (Hinweise zum Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten und dessen Schutzgebietsverordnungen)

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 27 Naturschutz, Landschaftspflege vom 27.12.2023 (Hinweise und Anregungen zur Erhaltung angrenzender Biotope sowie Gehölze, Hinweise und Anregungen hinsichtlich Lichtbeeinträchtigungen sowie insektenfreundliche Beleuchtung, Anregungen zum ökologischen Pflegekonzept)

Zweckverband Raum Kassel vom 11.12.2023 (Hinweise zur Beeinträchtigung landwirtschaftlich genutzer Flächen)

BUND vom 29.11.2023 (Bedenken zur Beanspruchung landwirtschaftlich genutzer Flächen)

NABU vom 13.12.2023 (Bedenken und Hinweise hinsichtlich der „Ernährungssicherheit“ hinsichtlich den zu beanspruchten Grünflächen)

20. Änderung des Flächennutzungsplans

Textliche Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans

Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark Vitos Merxhausen“ mit Begründung, Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich 20.08.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltung@bad-emstal.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt), während der Sprechzeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der allgemeinen Dienststunden

Montag
08:30 - 11:00

Dienstag
08:30 - 11:00
13:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 11:00
Donnerstag
08:30 - 11:0013:00 - 18:00
Freitag
08:30 - 11:00

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.

Bad Emstal, den 17. Juli 2024

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister