Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Das ca. 2,04 ha große Plangebiet umfasst am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Merxhausen einen Teilbereich des Flurstücks 21/2 der Flur 1, Gemarkung Merxhausen und untersteht eigentumsrechtlich vollständig der Vitos. Im Südwesten wird das Plangebiet durch die Balhorner Straße (B 450) begrenzt.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung am südwestlichen Ortsrand von Merxhausen. Da die Vitos gGmbH eine strategische Neuausrichtung im Hinblick der energetischen Grundversorgung ihrer hessenweiten Liegenschaften verfolgt, soll die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von erneuerbaren Energien dem Bedarf von nachhaltigen Energieformen am Standort der Liegenschaften der Vitos Kurhessen gGmbH gerecht werden. Um diese planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde Bad Emstal die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB.
II. Veröffentlichung im Internet
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Emstal hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 "Soplarpark Vitos Merxhausen" mit Begründung, Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
a) Fachgutachten
Umweltbericht vom 01.03.2024 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Vegetation/Biotoptypen, Fauna, Natura 2000-Gebeite, Boden/Wasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch/Kultur- und Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von negativen Umweltauswirkungen.
Faunistische Habitatpotentialanalyse von November 2022 als Einschätzung zu den artenschutzrechtlichen erforderlichen Maßnahmen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG.
Faunistischer Bericht von Januar 2023 als Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange hinsichtlich der im Gebiet vorkommenden Arten, artenschutzrechtlicher Konflikte sowie Vorschläge zur Vermeidung oder Ausgleich.
b) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen
Hessen Mobil vom 01.12.2023 (Hinweis hinsichtlich der Entwässerung der befestigten Flächen sowie Hinweise zu entstehenden schädlichen Immissionen (Lärm und Luftverschmutzung))
Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss, Fachdienst Bauen und Umwelt – Wasser- und Bosdenschutz vom 03.01.2023 (Hinweise zur Lagerung und Umgang von wassergefährdeten Stoffen, Hinweise zum Trinkwasserschutzgebieten und dessen Schutzgebietsverordnungen)
Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss, Fachdienst Bauen und Umwelt – Naturschutzbehörde vom 03.01.2023 (Hinweise und Anregungen zur Erhaltung angrenzender Biotopen, Hinweise zum Kompensationsdefizit)
Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss, Fachdienst Bauen und Umwelt – Landwirtschaft vom 03.01.2023 (Hinweise und Bedenken zur Einschätzung des landwirtschaftlich genutzen Bodens)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz vom 27.11.2023 (Hinweise zum Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten und dessen Schutzgebietsverordnungen)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 27 Naturschutz, Landschaftspflege vom 27.12.2023 (Hinweise und Anregungen zur Erhaltung angrenzender Biotope sowie Gehölze, Hinweise und Anregungen hinsichtlich Lichtbeeinträchtigungen sowie insektenfreundliche Beleuchtung, Anregungen zum ökologischen Pflegekonzept)
Zweckverband Raum Kassel vom 11.12.2023 (Hinweise zur Beeinträchtigung landwirtschaftlich genutzer Flächen)
BUND vom 29.11.2023 (Bedenken zur Beanspruchung landwirtschaftlich genutzer Flächen)
NABU vom 13.12.2023 (Bedenken und Hinweise hinsichtlich der „Ernährungssicherheit“ hinsichtlich den zu beanspruchten Grünflächen)
Bebauungsplanes Nr. 37 „Solarpark Vitos Merxhausen“
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 37 „Solarpark Vitos Merxhausen“
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 „Solarpark Vitos Merxhausen“ mit Begründung, Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich 20.08.2024 zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauverwaltung@bad-emstal.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der allgemeinen Dienststunden
Montag | 08:30 - 11:00 | |
Dienstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 -16:00 |
Mittwoch | 08:30 - 11:00 | |
Donnerstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 - 18:00 |
Freitag | 08:30 - 11:00 |
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.
Bad Emstal, den 17. Juli 2024
Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand
gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister