Der Bürgermeister
D
er Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen. Jedoch werden die wesentlichen Entscheidungen vom Gemeindevorstand als Kollektivorgan getroffen. Der Bürgermeister ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Gemeindemitarbeiter.
Der Bürgermeister ist grundsätzlich hauptamtlicher Beamter auf Zeit.