Erster Tagesordnungspunkt jeder Sitzung der Gemeindevertretung ist ein Bericht des Bürgermeisters von der Arbeit des Gemeindevorstandes. In diesem Rahmen hat der Bürgermeister der Gemeinde Bad Emstal, Daniel Rudenko (CDU), in der Sitzung am 31. Oktober verkündet, dass eine „Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes“ vom Gemeindevorstand eingeführt wurde. Diese soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes
Förderung von Vereinen und Initiativen nach klaren Kriterien
Damit ein Verein oder eine Initiative eine Förderung erhalten kann, muss zunächst die Förderberechtigung nachgewiesen werden. Damit werden eindeutige Kriterien festgelegt, die eine Förderung rechtfertigen. Die Förderberechtigung wird durch den Gemeindevorstand festgestellt und ist für Vereine unbefristet und gilt für Initiativen für die Dauer von zwei Jahren.
Antrag zur Anerkennung der Förderberechtigung
Anschließend können verschiedene Möglichkeiten einer Förderung beantragt werden: Ein jährlicher Zuschuss, ein Veranstaltungszuschuss, Investitionszuschüsse, die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen und kommunaler Dienstleistungen, wie den Zweckverband Kommunale Dienste (ZKD). „Das Ehrenamt braucht eine passgenaue Unterstützung“, so Rudenko. Aus diesem Grund seien vielfältige Arten der Förderung aufgeführt. Die Gemeinde unterstützt jetzt schon viel, aber die kostenfreie Bereitstellung eines Raumes werde nicht immer als Förderung erkannt.
Jährlicher Zuschuss und Verrechnung von Förderungen schafft Vergleichbarkeit
In Abhängigkeit der Mitgliederzahl eines Vereins berechnet sich der jährliche Zuschuss, der beantragt werden kann.
Um die Jugendarbeit besonders zu fördern, werden Mitglieder unter 18 Jahren doppelt gezählt. Für kleine Vereine gibt es einen Mindestbetrag für die jährliche Förderung.
Förderantrag im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ehrenamtes
Durch die Verrechnung des Zuschusses mit anderen Förderarten soll die Unterstützung von Vereinen miteinander verglichen werden können. Weiterhin schafft die Verbindlichkeit der Richtlinie Transparenz und beugt Konflikten und Missverständnis vor. „Mit der Richtlinie legen wir einen transparenten, klaren Kurs bei der Förderung des Ehrenamtes ein. Gleichzeitig gibt es ein bürokratiearmes und dennoch gerechtes Verfahren, um den Bedürfnissen der Emstaler Vereine gerecht zu werden“, erklärt Rudenko. Sämtliche Förderungen haben sich in die Richtlinie einzufügen.
Aufgrund der Anlaufphase wurde die Frist für die Beantragung des jährlichen Zuschusses für das Jahr 2025 auf den 30. April verlängert.